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Fünf Jahre ESUG

22. Januar 2018

Mit der 5. Auflage seit Einführung der Gesetze zum Insolvenzrecht im Frühjahr 2012 erreicht die Roland Berger ESUG-Studienreihe einen Meilenstein. Die Studie erfasst das Meinungsbild von Experten sowie Entscheidern und trackt die Anwendung der ESUG-Instrumente in der Sanierungs- und Insolvenzlandschaft.

Für die Studie wurden insgesamt ca. 2.300 Manager sowie Sanierungs- und Insolvenzexperten befragt. Während sich im Einführungsjahr nur 53% der Teilnehmer mit ESUG-relevanten Fällen auseinandergesetzt hatten, sind es aktuell schon 94%. Dabei hat fast die Hälfte aller Teilnehmer bereits in mehr als 10 Fällen Erfahrung mit ESUG-Regelungen sammeln können, ein neuer Höchstwert. Die Teilnehmer lassen sich mit jeweils 15-25% (der Gesamtteilnehmer) in die Gruppen Verwalter (Insolvenzverwalter und Sachwalter), Rechtsanwälte und Manager auf Schuldnerseite aufteilen. Die Gläubiger (52%) stellen die größte Gruppe, Richter (8%) die kleinste.

Ziele von ESUG: die Einführung einer "deutschen Insolvenzkultur" und die Stärkung des Gläubigereinflusses bei Insolvenzverfahren
Ziele von ESUG: die Einführung einer "deutschen Insolvenzkultur" und die Stärkung des Gläubigereinflusses bei Insolvenzverfahren

Mit den in 2012 neu eingeführten Instrumenten ist die Anzahl der Beteiligten an Sanierungs- und Insolvenzverfahren gestiegen. So ist beispielsweise bei der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO neben dem Sachwalter auch das Management in den Vordergrund gerückt. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Studie wider – mit circa 76% ist die Vielzahl der Beteiligten mit deutlichem Abstand der Komplexitätstreiber Nr. 1. Im Gegenzug fällt den Teilnehmern die Antragstellung wesentlich leichter als im Vorjahr, was gegebenenfalls auf den besseren Erfahrungsstand zurückzuführen ist.

Neu in der diesjährigen Auflage der Studie sind unter anderem die Einschätzungen zum Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), der am 28. November 2016 vom Bundesfinanzhof (BFH) verworfen wurde. Trotz der Rechtsstreitigkeit befürwortet die Mehrzahl einen Erlass der Besteuerung von Sanierungsgewinnen und sieht darin eine Notwendigkeit. Eine große Mehrheit empfindet die Aufhebung für insolvenznahe Betriebe sogar als existenziell bedrohlich. In Anbetracht des hohen Teilnehmeranteils von Gläubigern und Insolvenzverwaltern erscheint das deutliche Ergebnis als noch aussagekräftiger.

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Studie

Fünf Jahre ESUG

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Die 5. Auflage der ESUG-Studie erfasst das Meinungsbild von Experten und trackt die Anwendung von insolvenzrechtlichen Instrumenten.

Veröffentlicht Januar 2018. Vorhanden in