The impact of Covid-19 and public funding on the investments in medical technology of hospitals
Krankenhauszukunfts- gesetz: Was jetzt zu tun ist
Von Oliver Rong
Projektumsetzung bis 2025 stellt Kliniken vor große Herausforderungen
Vor gut einem Jahr ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Transformation im Krankenhaussektor zu beschleunigen. Dazu stellen Bund und Länder rund 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Geld sollen die Kliniken nutzen, um in die Digitalisierung von intra- und intersektoralen Versorgungs- und Kommunikationsstrukturen sowie interner Prozesse entlang von elf sogenannten Fördertatbeständen (FTB) zu investieren. Sowohl bei der Beantragung als auch der Investition der Mittel gilt es einiges zu beachten.
Das Spektrum der förderungsfähigen Tatbestände reicht von der Verbesserung und Modernisierung der Notfallversorgung über digitale Patientenportale und digitales Medikationsmanagement bis hin zu telemedizinischen und IT-Sicherheitsthemen (vgl. Abbildung 1).
Frist zur Projektanmeldung endet am 31. Dezember 2021
Die Umsetzung des Gesetzes lässt sich in zwei Phasen einteilen: die Fördermittelbeschaffung und die Umsetzung der definierten Projekte. So haben die Krankenhäuser in einem ersten Schritt die für ihre Projekte geplanten Fördermittel entlang der definierten FTB in Form von Bedarfsanmeldungen bei den jeweiligen Bundesländern gemeldet. Nach Prüfung und Bewilligung durch die Länder stellen diese in einem zweiten Schritt Anträge zur Förderung dieser Digitalisierungsvorhaben beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dieses entscheidet abschließend über die Förderfähigkeit der Projekte. Die Frist zur Einreichung von Anträgen durch die Länder beim BAS endet am 31. Dezember 2021 (vgl. Abbildung 2).
Strenge Fristen für die Projektumsetzung
Das Auslaufen der Antragsfrist läutet die zweite Phase des KHZG ein: die Projektumsetzung. Darin müssen die Krankenhäuser die beantragten Digitalisierungsvorhaben detaillieren und unter Einsatz der Fördermittel umsetzen. Einige der FTB sind zusätzlich mit Fristen und Strafzahlungen verknüpft. So müssen beantragte Projekte im Rahmen der FTB 2 bis 6 vor dem 01. Januar 2025 vollständig umgesetzt sein, andernfalls drohen Strafzahlungen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall.
Schon bis zum 17. Dezember 2021 muss der digitale Reifegrad in den Krankenhäusern erstmals erhoben werden. Die zweite Messung erfolgt am 30. Juni 2023. Auf diese Weise wird der erwünschte Digitalisierungsfortschritt in den Krankenhäusern durch das KHZG evaluiert.
Herausforderung Multiprojektmanagement
Verantwortliche in Krankenhäusern stehen nun vor der Herausforderung, eine Vielzahl komplexer Digitalisierungsprojekte in kürzester Zeit mit begrenzten internen Ressourcen umsetzen zu müssen. Maßnahmen, die zur Vorbereitung der Projektumsetzung notwendig sind, sollten daher frühzeitig angestoßen werden. Dazu zählen etwa die Durchführung von Ausschreibungen (Auswahl des Vergabeverfahrens, Erstellung von Vergabeunterlagen, Durchführung von Anbietergesprächen etc.) sowie die Vorbereitung und Umsetzung der einzelnen KHZG-Projekte (Zeitplanung, Ressourcenabschätzung, Definition von Verantwortlichkeiten etc.).
Darüber hinaus müssen die Kliniken jetzt weitere, übergeordnete Themen in Angriff nehmen, die für die Steuerung und Koordination komplexer Multiprojekte und Digitalisierungsprogramme notwendig sind. Dazu zählen die Steuerung interner und externer Interessensvertreter, das Management von Projektüberschneidungen und Abhängigkeiten, die Implementierung und Sicherstellung technischer Schnittstellen zum eingesetzten Krankenhausinformationssystem (KIS), der Umgang mit möglichen "Widerständen" gegen Veränderungen und Transformationen, die Rekrutierung von notwendigen Fach- und Führungskräften und vieles andere mehr. Die genannten Aufgaben sorgen für zusätzliche Komplexität und stellen viele Einrichtungen deswegen vor große Schwierigkeiten.
Projektmanagement-, Digital- und Krankenhauskompetenz aus einer Hand
Roland Berger verbindet als führende Unternehmensberatung branchenunabhängige Projektmanagement-Expertise mit umfassender Krankenhaus- und Digitalkompetenz. Durch unsere Position als führende Krankenhausberatung verfügen wir über ein umfassendes Verständnis des Gesundheitswesens in Deutschland inklusive des KHZG-Antragsverfahrens. Wir kennen die medizinischen Prozesse und typischen Herausforderungen im Krankenhaus von der Aufnahme bis zur Entlassung und darüber hinaus.
In unserer Digital-Sparte (RB NEXT) bündeln wir Themen rund um IT und Digitalisierung. Das heißt, wir kennen alle Bereiche der IT, haben das erforderliche Prozess-Know-how und bieten Erfahrungen und Best Practices aus zahlreichen erfolgreichen IT- und Digital-Projekten.
Zusätzlich können wir auf umfangreiche Erfahrungen aus komplexen Transformationsprojekten zurückgreifen. Dazu gehört auch die Etablierung zentraler Change-Management- und Kommunikationsprozesse.
Auf dieser Grundlage können wir Sie bei der übergeordneten Steuerung sowie fristgerechten und erfolgreichen Umsetzung Ihrer KHZG-Projekte umfassend unterstützen – von den Produkten und Anwendungen bis hin zum Kulturwandel in Ihrem Unternehmen. Zudem können wir Sie auch bei der Messung des digitalen Reifegrads mit unserer Expertise begleiten. Zu guter Letzt – und das ist besonders wichtig – beraten wir vollständig produkt- und anbieterneutral, denn Roland Berger ist nicht an Unternehmen des digitalen "Lösungsraums" beteiligt.