StaRUG-Beratung: Krisen früher erkennen
Wie sich Geschäftsleiter vor Haftungsrisiken schützen
Das Thema Krisenfrüherkennung hat – nicht zuletzt im Zuge der Covid-19-Pandemie – für Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht der Geschäftsleiter zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verankert. Es stellt sich die Frage, welchen Einfluss dies auf die Geschäftsleitung deutscher Unternehmen hat.
In einem aktuellen Debattenbeitrag argumentiert unser Partner Maximilian Dressler, dass nur ein professionelles Krisenfrühwarnsystem den Anforderungen der sogenannten Business Judgement Rule genügen wird. Geschäftsleiter befinden sich also haftungsrechtlich ausschließlich dann im "sicheren Hafen", wenn sie auf Basis der besten verfügbaren Informationen gehandelt haben.
Den in der Neuen Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht (NZI) im Verlag C.H. Beck erschienenen Beitrag können Sie anbei abrufen.
Hier finden Sie den Artikel aus der Zeitschrift NZI in voller Länge:
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